Stiftung
Evangelische Bartholomäuskirche Nordheim
Gründung der Stiftung: Am 10. November 2013
Gründungskapital: 140.000,- Euro
Präambel der Stiftungssatzung
In Erinnerung an den festen Glauben und den Bekennermut des Bartholomäus, Namensgeber unserer Nordheimer Kirche, stellen wir die „Stiftung Evangelische Bartholomäuskirche Nordheim” unter das Lob Gottes, wie uns im 1 . Petrusbrief bezeugt:
„Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten” (1. Petrus 1,3).
Zugleich erinnern wir des hier ungenannt bleiben wollenden Gemeindeglieds, das die Stiftung in seiner letztwilligen Verfügung mit einem großzügigen Vermächtnis bedacht hat. Der Erblasser hat der Evangelischen Kirchengemeinde Nordheim das Vermächtnis unter der Auflage erteilt, eine Stiftung zu errichten.
Zur 1. Sitzung des Stiftungsbeirats
Am 4.11.2014 tagte der neu installierte Stiftungsbeirat der Stiftung Evangelische Bartholomäuskirche Nordheim zum ersten Mal.
Auf der Tagesordnung:
1. Überlegungen zur Erstellung eines Werbeflyers.
2. Wollen wir die Zustifter/innen regelmäßiger informieren.
3. Soll die Stiftertafel bis zum zweiten Jahrestag der Stiftungsgründung entworfen und angebracht sein.
Sehr gefreut hat uns, dass das Stiftungsvermögen innerhalb eines Jahres (Stiftungsgründung war am 10.11.2013) durch weitere Zustiftungen und Zinsen(!) um über 20.000 Euro auf 160.000 Euro gestiegen ist.
Ganz herzlich danken wir allen Zustifterinnen und Zustiftern und allen Spendern bei Trauergottesdiensten, deren Opfer ebenfalls der Stiftung zugutekommen.
Der erste Stiftungsbeirat
Dem Stiftungsbeirat gehören laut Stiftungssatzung an:
Der 1.Vorsitzende des Kirchengemeinderats: Martin Hertner,
die Kirchenpflegerin: Gudrun Bechtold,
zwei weitere Mitglieder des Kirchengemeinderats:
Alexandra Holzwarth und Paul Weber;
und aus der Kirchengemeinde:
Birgit Hanke, Beate Hachtel, Ann-Kathrin Vogt und als Gast der Pfarrer.