Beerdigung

Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen zum Thema Trauerfeier und Beerdigung.
Selbstverständlich helfen Ihnen unsere Pfarrer auch persönlich weiter.

Schiedläuten
Am Vorabend zur Bestattung eines Gemeindeglieds läutet um 18:32 die Betglocke der Bartholomäuskirche zum Andenken an die verstorbene Person.

HERR, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen,
auf dass wir klug werden.
(Psalm 90,12)

Abkündigung
Verstirbt ein Gemeindeglied, dann gedenkt die Gemeinde der verstorbenen Person im Gottesdienst und schließt sie und ihre Familie ins Fürbittgebet mit ein. Der Pfarrer entzündet an der Osterkerze eine Gedenkkerze und stellt diese auf den Altar.


Jesus Christus spricht:
„Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ Joh 8,12

Nordheim - Buga - Gräber
Nordheim - Ostern
Nordheim - Ostern

Eine Person ist zu Hause gestorben.
Was muss ich tun?

  • Verständigen Sie zuerst einen Arzt.
    Er muss den Totenschein ausstellen.
  • Verständigen Sie dann ein Bestattungsunternehmen.
  • Dann können Sie sich an Ihren Pfarrer wenden, wenn Sie eine Aussegnung im Haus oder eine kirchliche Beerdigung wünschen.

Welche Unterlagen brauchen
wir für das Gespräch mit dem Pfarrer?

Die Familienbibel oder das Gesangbuch der verstorbenen Person enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Denkspruch) und ist deshalb für die Trauerfeier eine Hilfe. Hilfreich sind alle Hinweise, die beim Erstellen des Lebenslaufs helfen können.

Was ist eine Aussegnung?
Früher wurde von den Verstorbenen, bevor sie aus dem Haus getragen wurden, in einer Andacht Abschied genommen. Diesen Brauch, die Aussegnung, gibt es auch heute noch. Fragen Sie dazu Ihren Pfarrer um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.

Wo findet die Trauerfeier statt?
In der Regel verabschieden wir uns an dem Ort, an dem wir miteinander gelebt haben - in Nordheim. Üblicherweise findet daher die Trauerfeier in der Aussegnungshalle des Nordheimer Friedhofs statt.
Wird ein anderer Ort für die Trauerfeier gewünscht (Haus des Abschieds, Waldfriedhof, andere Gemeinde), ist dies unbedingt vorher mit dem zuständigen Pfarrer zu besprechen.

Kann man nach einem Suizid kirchlich bestattet werden?
Selbstverständlich wird heute jeder Mensch, der es wünscht und der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Bestattung eines Menschen, der sich selbst das Leben genommen hat, unterscheidet sich äußerlich nicht von anderen kirchlichen Trauerfeiern.

Opfer
An den Ausgängen der Aussegnungshalle sind Opferbüchsen angebracht. Bei Trauerfeiern erbitten wir das Opfer für unsere Stiftung "Evangelische Bartholomäuskirche Nordheim".

Eine Person ist zu Hause gestorben.
Was kann ich tun?

  • Sie können dem/der Verstorbenen behutsam die Augen schließen und die Hände falten.
  • Hilfreiche kleine Rituale sind eine Kerze anzünden, die Uhr anhalten oder das Fenster öffnen.
  • Bevor Sie das Beerdigungsunternehmen anrufen, nehmen Sie sich auf jeden Fall die Zeit in Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren Gedanken nachzugehen.
    Hilfen für ein Gebet oder einen Segen nach dem Sterben finden Sie im Evangelischen Gesangbuch unter den Nummern 831 und 832.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Das Bestattungsunternehmen hilft und begleitet Sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung und der Grabpflege, bei allen rechtlich notwendigen Formalien, aber auch bei Versicherungsfragen.

 

Wie lange darf eine verstorbene Person
im Haus bleiben?

Nach dem Gesetz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Darüber hinaus muss er in dafür geeigneten Räumen aufgebahrt werden.

Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Das ist in der Regel nicht möglich. Stattdessen kann ein freier Redner eine nichtkirchliche Trauerfeier durchführen.

Kann ein Kind, das vor seiner Taufe verstorben ist, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Unsere Pfarrer werden Sie in diesem Fall gern seelsorgerlich begleiten.

Können z.B. Verwandte, Kollegen, Vereine oder andere Freunde an einer Trauerfeier mitwirken?
Das ist möglich. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit unserem Pfarrer absprechen, und sich gegebenenfalls mit dem Bestattungsunternehmen darüber verständigen.