Hochzeit
Liebes Hochzeitspaar,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Ja zueinander auch vor Gott aussprechen möchten.
Sie bekräftigen damit, dass Sie einander als Gabe Gottes sehen und dass Sie einander ein Leben lang zur Seite stehen wollen.
Wir freuen uns mit Ihnen auf Ihren großen Tag!
Bitte reservieren Sie rechtzeitig in unserem Gemeindebüro Ihren Trautermin in der Bartholomäuskirche.
Für die Vorbereitungen Ihres Hochzeitsfestes und für Ihren Hochzeitstag wünschen wir Ihnen viel Freude, gutes Gelingen und Gottes Segen!
Standesamtliche Trauurkunde
Eine kirchliche Trauung darf nur stattfinden, wenn eine Urkunde über die standesamtliche Trauung vorliegt.
Geben Sie deshalb Ihre Heiratsurkunde möglichst schon am Tag vor der kirchlichen Trauung auf dem Pfarramt ab, oder bringen Sie sie spätestens zum Traugottesdienst mit.
Traugespräch
Rechtzeitig vor der Trauung findet mit dem Pfarrer, der für Ihren Gemeindebezirk zuständig ist, ein ausführliches Traugespräch statt.
Im Traugespräch wird über die Bedeutung der kirchlichen Trauung, die Vorbereitung und den Ablauf des Traugottesdienstes gesprochen.
Alle anstehenden Fragen können dabei geklärt werden.
Der Platz des Brautpaars
Die Stühle des Brautpaars stehen vor dem Altar. Die Stühle sind mit weißen Hussen geschmückt. Neben dem Platz der Braut seht ein Hocker, auf dem die Braut ihre Blumen ablegen kann. Dort wird auch das Gesangbuch bzw. Liedblatt des Brautpaars liegen und, wenn Ringtausch vorgesehen ist, auch ein kleiner Teller zum Ablegen der Ringe bereitstehen.
Trauversprechen und Trausegen
„XX willst du mit YY als deiner Ehefrau /deinem Ehemann nach Gottes Gebot und Verheißung leben, sie/ihn als Gottes Gabe lieben und ehren und ihr/ihm in Freude und Leid treu bleiben, bis der Tod euch scheidet, so antworte: ‚Ja, mit Gottes Hilfe’.“
Darauf reichen Sie einander die Hand und die Pfarrerin/der Pfarrer spricht Ihnen unter Handauflegung Gottes Segen für die Ehe zu.
Ob Sie zum Trausegen stehen oder knien möchten entscheiden Sie selber. Bitte besprechen Sie dies mit dem Pfarrer.
Blumenschmuck
Wenn Sie einen besonderen Blumenschmuck wünschen, können Sie diesen bei einem Gärtner ihrer Wahl in Auftrag geben, oder Sie gestalten ihn selbst.
Bitte besprechen Sie dies auf jeden Fall mit unserer Mesnerin Frau Elke Mai.
Fotografieren im Gottesdienst
Nach der Ordnung unserer Landeskirche ist es nicht gestattet, während des Gottesdienstes zu filmen oder zu fotografieren.
Erinnerungsfotos können gern nach dem Gottesdienst gemacht werden.
Wir bitten um Verständnis.
Bitte weisen Sie auch Ihre Angehörigen darauf hin.
Ausnahmen sind nur in enger Absprache mit dem/der zuständigen Pfarrer/Pfarrerin möglich.
Besondere Fragen
- Bei konfessionsverschiedenen Paaren
Eine „ökumenische“ Trauung gibt es nicht.
Es ist aber eine evangelische Trauung unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen möglich oder umgekehrt.
Dafür müssen aber beide Pfarrämter rechtzeitig benachrichtigt werden. - Braut oder Bräutigam gehören keiner christlichen Kirche an
Gehört Braut oder Bräutigam keiner christlichen Kirche oder einer anderen Religion an, kann trotzdem ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gefeiert werden. Der Ehepartner, der keiner Kirche angehört, muss in dem Fall den Glauben seines evangelischen Partners akzeptieren. - Braut und Bräutigam sind nicht Mitglied der evangelischen Landeskirche
Gehört keiner der Eheleute der evangelischen Landeskirche an, ist eine kirchliche Trauung bei uns nicht möglich. - Braut und Bräutigam wohnen nicht in Nordheim:
Eine kirchliche Trauung für auswärtige Paare ist in Nordheim nur möglich, wenn:
Braut oder Bräutigam evangelisch sind und den überwiegenden Teil ihres Lebens in Nordheim gewohnt haben.
Die Eltern des evangelischen Teils des Hochzeitspaares in Nordheim wohnen.
Braut oder Bräutigam aktiv in unserer Kirchengemeinde mitarbeiten
Trauungen von Paaren, die keinen Bezug zu Nordheim haben, werden abgelehnt. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Seelsorgebezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder ihre Eltern den Wohnsitz haben.
Gestaltung des Gottesdienstes
Gerne dürfen Sie Ihren Traugottesdienst mitgestalten.
Lieder auswählen
In der Regel werden im Gottesdienst drei Lieder gesungen. Bestimmen Sie, welche Lieder gesungen werden sollen.
Trauspruch auswählen
Wählen Sie ein Bibelwort als Trauspruch aus. Ihr Trauspruch soll Sie an Ihre Trauung erinnern und Sie durch schöne und schwere Tage hindurch begleiten.
Mitgestalten des Gottesdienstes
Wenn Verwandte, Freundinnen oder Freunde den Gottesdienst musikalisch mitgestalten wollen (Sologesang, Musikstücke, Chor...), sollten sie dies mit dem zuständigen Pfarrer und dem Organisten besprechen, damit der Gottesdienst zu einer Einheit gestaltet werden kann.
Auch beim Fürbittgebet oder, wenn Sie es wünschen, mit weiteren Texten, können sich Ihnen verbundene Menschen gerne am Gottesdienst beteiligen.
Nach dem Gottesdienst
- Opfer
Nach dem Gottesdienst ist es üblich, eine Kollekte in die Opferbüchsen am Ausgang zu geben.
Mindestens die Hälfte davon ist für Aufgaben unserer Kirchengemeinde bestimmt.
Die andere Hälfte kann für einen anderen gemeinnützigen Zweck bestimmt werden. - Sektempfang
Falls Sie nach dem Gottesdienst einen Sektempfang machen wollen, ist der Platz beim Westanbau vor der Kirche der richtige Ort.
Tische, Bistrotische und ein Kühlschrank sind vorhanden und dürfen benutzt werden. Besprechen Sie Näheres mit unserer Mesnerin Frau Mai.
Beachten Sie beim Sektempfang:
der Zeitrahmen von maximal einer Stunde soll nicht überschritten werden.
Im Gottesdienstraum darf weder gegessen noch getrunken werden; dies erleichtert das Reinigen der Kirche. -
Blumen streuen
Blumen dürfen nur außerhalb der Kirche gestreut werden. - Nicht erlaubt sind:
Das Werfen von Reis oder künstlichen Blumen
Das Aufsteigen-Lassen von Tauben.